Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts biete ich Ihnen dabei Leistungen zu folgenden Schwerpunkten an:
• Kündigungsschutz
• Überstunden / zulässige Arbeitszeit
• Sonderzahlungen
• Urlaub
• Elternzeit / Mutterschutz
• Arbeitszeugnis
• Anspruch auf Teilzeitarbeit
• Mobbing
• Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse
• Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch mit Rat und Tat im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts zur Seite.
Dazu gehören u.a.:
• das Betriebsverfassungsgesetz
• das Koalitionsrecht
• das Tarifvertragsrecht
• das Arbeitskampfrecht
Mein Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, um für Sie das beste Ergebnis zu erreichen. Ich begleite Sie dabei von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht.
Sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne!